Ryanair Holdings Aktie
WKN DE: A142FC / ISIN: US7835132033
Nach Klage |
30.04.2021 11:00:00
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Gericht: Ryanair muss Fluggäste nach Streikausfällen entschädigen - Ryanair-Aktie in Grün
Die zuständigen Richter am High Court entschieden am Donnerstag einem BBC-Bericht zufolge, dass die Fluglinie Passagieren, die durch Streiks Ausfälle oder Verspätungen erlitten haben, Entschädigungen zahlen muss. Ryanair hatte das zuvor abgelehnt und sich auf "besondere Umstände" berufen. Im Jahr 2018 hatten die Streiks von Piloten und Kabinenpersonal für erhebliche Störungen im Flugplan an vielen europäischen Flughäfen geführt, Tausende Passagiere waren betroffen.
Die UK Civil Aviation Authority hatte daraufhin gegen das Unternehmen geklagt. "Wir waren der Ansicht, dass diese Passagiere vom Gesetz geschützt waren und dass Ryanair sich bei seinen verspäteten und gestrichenen Flügen nicht auf "außergewöhnliche Umstände" berufen konnte", sagte der Chef der Organisation, Paul Smith, am Donnerstag nach dem Urteil. "Der High Court hat dieser Interpretation heute Recht gegeben." Ryanair kann jedoch gegen das Urteil Berufung einlegen. Vom Unternehmen gab es zunächst keinen Kommentar.
Die Ryanair-Aktie notiert in London derzeit 0,3 Prozent höher bei 16,67 Euro.
/swe/DP/jha
LONDON (dpa-AFX)

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